Anspruch auf die Ambulanten Hilfen (AH) des Gutshof Stötteritz e.V. haben Menschen mit einer psychischen Erkrankung. Auch Menschen, die von einer solchen Behinderung bedroht sind, können die Ambulanten Hilfen in Anspruch nehmen. In der Regel werden die Kosten durch den zuständigen Sozialhilfeträger übernommen. Dazu muss ein Antrag gestellt werden.

Der Weg zur Hilfe beinhaltet folgende Schritte:

  1. Informationsgespräch

  2. Antrag auf Ambulante Hilfen inklusive Kostenprüfung
  3. und medizinisches Gutachten
  4. Vertrag über Ambulante Hilfen
  5. Zusammenarbeit an der Zielerreichung
  6. gemeinsame Hilfeplanerstellung

 

Das AH-Team steht den Antragstellenden bei jedem Schritt unterstützend zur Seite. Die Entscheidung zur Inanspruchnahme der Leistung kann jederzeit zurückgezogen werden. Die Kosten für die Ambulanten Hilfen werden vom Sozialhilfeträger befristet übernommen. Die Beantragung einer Verlängerung ist möglich.

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